Über Presseausweise

Der amtlich anerkannte Presseausweis ist das wichtigste Arbeitsdokument profess- ioneller Journalisten. Als Recherchewerk- zeug bietet der Presseausweis Behörden, Unternehmen oder Privatpersonen einen Nachweis der professionellen journa- listischen Tätigkeit.

BDP-Mitglieder zahlen für Ihren Presseausweis keinen gesonderten Beitrag, stattdessen ist der Presseausweis im regulären Jahresbeitrag mit enthalten. Bei uns erfahren Sie, welche Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im BDP und somit für unseren Presseausweis erfüllt sein müssen.

Außerdem zeigen wir Ihnen gerne auf, welche Gründe neben dem Presseausweis für unseren Bundesverband sprechen und für Sie zusätzliche Leistungen zu fairen Beiträgen bereithalten.

Hier Presseausweis beantragen

Die wichtigsten Fragen rund um den Presseausweis:

1. Wer erhält den Presseausweis des BDP?

Unser Presseausweis kann jeder erhalten, der regelmäßig sowie hauptberuflich bzw. dauerhaft im journalistischen Bereich tätig ist. Hierbei orientiert sich der BDP am 12. Beschlusspunkt, 3. Unterpunkt der 180. Sitzung der Innenministerkonferenz. Der Presseausweis weist den Inhaber als professionellen Repräsentanten der Presse aus und stellt eine Arbeitserleichterung bei Recherchen, auf Pressekonferenzen, bei Behörden und vielen weiteren Anlässen dar.

2. Wer stellt den Presseausweis aus?

Zur einfachen Erkennung im öffentlichen Raum wird der Presseausweis der Pressefotografen bundeseinheitlich vergeben. Der Bundesverband Deutscher Pressefotografen (BDP) tritt für den Presseausweise als Herausgeber auf.

3. Welche Gültigkeitsdauer besitzt der Presseausweis?

Der Ausweis mit im Scheckkartenformat mit Aufdruck des Kalenderjahrs seiner Gültigkeit ausgegeben. Noch vor Ablauf der Gültigkeit wird ein neuer Presseausweise für das Folgejahr durch den BDP ausgestellt.

Journalistische Tätigkeit - eine Begriffsklärung

Für eine Mitgliedschaft beim BDP inklusive Presseausweis ist ein Nachweis über die vielfältige journalistische Tätigkeit zu erbringen. Sollte ein einzelner Nachweis nicht ausreichen, behält sich der BDP im Zweifelsfall die Anforderung weiterer Nachweise vor. Folgende Bereiche können eine journalistische Tätigkeit umfassen:

  • Messebesuche (zu Recherchezwecken)
  • Presse- oder Medienfotograf
  • Eventreporter (z. B. Interviews)
  • Verfassen journalistischer Blogs
  • Tätigkeit als Kameramann
  • Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Verein, Verbände)
  • Drehbuchautor/in
  • Recherchejournalist (im Haupt- oder Nebenjob)
  • Ehrenamtliche Pressearbeit
  • Erstellen von Reiseberichten
  • Kino-, Theater- oder Konzertkritiker
  • Reportagen & Dokumentationen
  • Tätigkeit im PR- oder Marketingbereich
  • Internet-Radio (Redaktionarbeit)
  • Aufbereitung lokaler News
  • Freier Textarbeiten (z. B. Newsletter)
  • Tätigkeit in Online-Redaktionen
  • Touristisches Marketing
  • Rezensionen für Bücher und weitere Medien
  • Verfassen von Content online
  • Tätigkeit als Pressereferent

Überblick über Dauer, Beiträge und Leistungen

Der Presseausweis des BDP ist ein Jahr gültig und wird jährlich neu ausgestellt. Der Presseausweis kann zu jeder Zeit verlängert werden. Als Beitrag für die Mitgliedschaft inklusive Presseausweis und weiterer Leistungen werden 60,- Euro jährlich fällig. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft zahlen Sie lediglich einen anteiligen Jahresbeitrag. Neben dem pauschalen Jahresbeitrag von 69,- Euro müssen Sie lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr von 69,- Euro (ermäßigt 49,- Euro) einkalkulieren. Als Mitglied erhalten Sie neben dem Presseausweis ein autorisiertes Mitglieds-Zertifikat sowie ein registriertes PKW-Presseschild ohne Aufpreis.

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